Nicht nur durch Wahlen können Menschen in Münster die Entscheidungen von Rat und Verwaltung beeinflussen. Es gibt viele Möglichkeiten wie sich Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Gestaltung des Stadtlebens einbringen können.

Wer kennt es nicht? Der Kontostand ist mau, aber zu Hause gibt es Wünsche und Notwendigkeiten, die mit dem verfügbaren Geld in Einklang gebracht werden müssen. Das Fitnessstudio kündigen und stattdessen um den Aasee laufen? Urlaub in Münster oder anderswo? Wer solche Prozesse kennt, ist bei Münsters Bürgerhaushalt genau richtig.
Hier können online Vorschläge gemacht und bewertet werden. Die am besten bewerteten Ideen werden von der Stadtverwaltung auf Umsetzbarkeit und Wirkung auf den städtischen Haushalt geprüft. Anschließend entscheidet der Rat, welche Vorschläge bei den Haushaltsplanungen berücksichtigt werden.
www.buergerhaushalt.stadt-muenster.de

Mit dem Internet-Portal "direkt zu Markus Lewe" bietet der Oberbürgermeister den Bürgerinnen und Bürgern von Münster eine neue Möglichkeit der direkten Kommunikation.
Über die Internetplattform können Sie sich mit Ihrem Anliegen an Münsters Oberbürgermeister wenden. Welche der eingegangenen Anliegen dann öffentlich beantwortet werden, entscheiden die Nutzerinnen und Nutzer des Portals durch ihre Abstimmung.
direktzu.stadt-muenster.de/lewe
Die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ermöglicht nach § 24 jeder Einwohnerin und jedem Einwohner einer Kommune, sich schriftlich an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden, um dort Beschwerden oder Anregungen vorzubringen. Außerdem gibt es als weitere Beteiligungsmöglichkeiten die Einwohnerfragestunde, den Einwohnerantrag sowie das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid.
Informationen den verschiedenen Beiteligungsverfahren hat das Amt des Rates und des Oberbürgermeisters auf seinen Internetseiten zusammengestellt:
www.muenster.de/stadt/ratsangelegenheiten/einwohner.html
Wenn eine Kommune neue Wohn- oder Gewerbegebiete erschließen will oder in bestehenden Bebauungsplänen Änderungen beabsichtigt, so greift sie möglicherweise in das Eigentum einzelner Bürger ein. Um nicht über die Köpfe der Bürger hinwegzuplanen, sieht das Planungsverfahren im Baugesetzbuch eine umfassende Berücksichtigung der von der Planung betroffenen Bürger vor.
Alle Infos auf den Seiten des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung:
www.muenster.de/stadt/stadtplanung/bebauungsplanverfahren.html
In regelmäßigen Abständen führt die Stadt Münster Bürgerumfragen zu aktuellen Schwerpunktthemen durch. Hierfür werden per Zufallsstichprobe jeweils über 5000 Bürgerinnen und Bürger ausgewählt, deren Aussagen sich auf die münstersche Bevölkerung übertragen lassen. Als wichtiges Instrument der Bürgerbeteiligung liefern Bürgerumfragen ein aktuelles und statistisch abgesichertes Meinungsbild der Bürgerschaft, das in die Arbeit von Stadtverwaltung und parlamentarischen Gremien einbezogen wird.
Weitere Informationen:
www.muenster.de/stadt/stadtplanung/strategie-umfragen.html
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