Stadt Münster: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Hafenstraße 30
48153 Münster
Tel. 02 51/4 92-56 01
Fax 02 51/4 92-77 54
kommunaler-sozialdienst
@stadt-muenster.de


Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Jugendinformations- und -bildungszentrum (Jib)
Hafenstraße 34
48153 Münster
Tel. 02 51/4 92-58 56
Fax 02 51/4 92-77 71
jugendmedienschutz
@stadt-muenster.de

Seiteninhalt

Kinder- und Jugendschutz

Vorbeugen und schützen

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Münster gehört zu den wichtigsten Zielen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. Die Aufgabenwahrnehmung der Jugendämter gliedert sich dabei in zwei Bereiche, den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8 a SGB VIII und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz gemäß § 14 SGB VIII.

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt seinen Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII aktiv wahr, wenn ihm gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden. Diese können sich auf eine körperliche, sexuelle, seelische Misshandlung oder eine Vernachlässigung eines Kindes oder Jugendlichen beziehen.
Wenn Sie Rat, Unterstützung und Hilfe benötigen bei der Erziehung Ihrer Kinder, bei der Bewältigung akuter Krisensituationen, wenn Sie sich Sorgen machen, ob das Wohl eines Kindes/Jugendlichen durch körperliche oder seelische Gewalt oder Vernachlässigung bedroht ist, wenn Sie nicht wissen, wie Sie sich verhalten sollen, was Sie tun können, warten Sie nicht ab, holen Sie sich Unterstützung!
Kinder und Jugendliche können sich auch selbst an die Fachkräfte des Jugendamtes wenden.
In Münster gibt es in allen Stadtbezirken den Kommunalen Sozialdienst, der für Familien, Kinder und Jugendliche Hilfe und Unterstützung anbietet. Für jede Straße in Münster gibt es einen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin. Eine Beratung ist auch ohne Nennung des Namens möglich.

Beratung von Fachkräften
Wenn Sie sich als Arzt, Lehrer, Psychologe, pädagogische Fachkraft in einem konkreten Einzelfall von körperlicher, sexueller, emotionaler Misshandlung oder Vernachlässigung zur weiteren Vorgehensweise beraten lassen wollen, wenden Sie sich auch an die Clearingstelle.

Fachberatungsstellen, die in Münster Beratung, Unterstützung und Informationen zum Thema Kinderschutz anbieten:

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Ein besonderer Schutz der Kinder und Jugendlichen liegt in unser aller Interesse. "Kinder stark machen" bedeutet auch und vor allem, sie vor Gewalt und Missbrauch zu schützen: vor Gewalt in den Medien, vor Alkohol und Drogen, sexueller Gewalt und Ausbeutung sowie vor weiteren Gefährdungen.

Unsere Schwerpunkte liegen in den Bereichen Gewaltprävention, Jugendmedienschutz, Jugendarbeitsschutz und Suchtvorbeugung.