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Angebote zur Tagesbetreuung
für Kinder in Münster
Schulkindbetreuung
Der Bedarf nach Tagesbetreuung von Kindern im schulpflichtigen Alter wächst stetig. Die Schulen und die Stadt Münster haben seit Anfang der 1980er Jahre differenzierte Formen der Ganztagsbetreuung an Schulen entwickelt.
Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen:
- bis maximal 13.30 Uhr ("Schule von acht bis eins" – ohne Mittagessen)
- bis 15.00 bzw. 16.00 Uhr ("Offene Ganztagsschule" – mit Mittagessen)
Anmeldung und Kosten
Die Anmeldung für die Betreuungsangebote erfolgt direkt bei der Schule. Eine Anmeldung zum offenen Ganztag ist für ein Schuljahr verbindlich, für fünf Tage in der Woche.
Für die Betreuungsangebote der Grund- und Förderschulen muss ein monatlicher Beitrag gezahlt werden, der sich nach dem Einkommen der Eltern richtet. Unter bestimmten wirtschaftlichen und persönlichen Voraussetzungen kann auf Antrag der Elternbeitrag ganz oder teilweise erlassen sowie ein Zuschuss zu den Verpflegungskosten gewährt werden.
Weitere Informationen:
- Informationen zum Elternbeitrag für den Besuch von Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen (PDF, 60 kB)
- Informationen des Amtes für Schule und Weiterbildung zur Ganztagsbetreuung an Schulen: www.muenster.de/stadt/schulamt/ganztag.html
Ganztagsbetreuung für Schulkinder in den Ferien
Kinder im Grundschulalter aus münsterschen Schulen können in der gesamten Stadt Angebote zur Ganztagsbetreuung für Schulkinder in den Ferien nutzen. Viele Institutionen und Vereine machen dieses flächendeckende Betreuungsangebot möglich. Koordiniert wird die Ganztagsbetreuung in den Ferien durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster.
Zu Beginn des Schuljahres erhalten die Eltern eine stadtweite Übersicht zu ganztägigen Betreuungsangeboten in den Ferien und den damit verbundenen Kosten.
Die Angebote stehen auch im Internet: www.muenster.de/stadt/kinderbuero/ferien.html.
Kinder, die in der Nachmittagsbetreuung einer offenen Ganztagsgrundschule angemeldet sind, haben einen Anspruch auf sechs Wochen kostenfreie Ferienbetreuung pro Schuljahr. Die Eltern zahlen dann nur noch das Essensgeld.
Ansprechpartner für Fragen zur Ferienbetreuung von Schulkindern ist das Familienbüro im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (siehe Beratungsadressen).
