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Wir über uns
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss (politischer Teil) und durch die Verwaltung des Jugendamtes (Verwaltungsteil) wahrgenommen (§ 70 SGB VIII). Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster führt die Bezeichnung „Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien“, die Verwaltung des Jugendamtes führt die Bezeichnung „Amt für Kinder, Jugendliche und Familien“.
Über den Ausschuss und seine Zusammensetzung sowie die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII, deren Sprecherinnen und Sprecher dem Ausschuss angehören, bieten wir die folgenden Informationen (PDF) an. Auch die Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster können Sie hier einsehen.
Am 30. August 2009 wurde der Rat der Stadt Münster neu gewählt. Nun muss auch der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien neu gebildet werden. Die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe können dazu jetzt Personen vorschlagen. Den Vordruck dazu finden Sie hier ebenfalls.
- Ratsinformationssystem: www.stadt-muenster.de/ratsinfo
- Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII (PDF, 15 kB)
- Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster (PDF, 25 kB)
